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RATGEBER · RECHT & ZAHLUNGSVERKEHR
Müssen Geschäfte und Restaurants Kartenzahlung anbieten? Noch gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Die Bundesregierung plant jedoch eine zusätzliche digitale Zahlungsoption. Hier erfahren Sie, was bereits gilt, was diskutiert wird und wie sich Betriebe vorbereiten können.

Nein, derzeit besteht keine allgemeine Kartenzahlungspflicht für Geschäfte, Restaurants und Dienstleister. Unternehmen können bislang grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Kartenzahlungen akzeptieren. Das bedeutet aber nicht, dass die politische Diskussion abgeschlossen ist. Eine künftige Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption wird vorbereitet.
Der Begriff „Kartenzahlungspflicht“ wird häufig verkürzt verwendet. Diskutiert wird vor allem eine Pflicht zum Angebot mindestens einer digitalen Zahlungsmöglichkeit zusätzlich zu Bargeld, nicht die Abschaffung des Bargelds oder eine Pflicht für Kunden, ausschließlich mit Karte zu bezahlen.
Im Koalitionsvertrag 2025 (Seite 49) ist vorgesehen, dass Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten bleibt und schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption hinzukommt. Im September 2026 wurde über Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums berichtet: Betriebe im Handel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen sollen künftig zusätzlich zum Bargeld digitale Zahlungen ermöglichen.
Wichtig: Nach dem öffentlich berichteten Stand vom September/Oktober 2026 handelt es sich um politische Planungen und Eckpunkte. Ein verbindlicher Einführungstermin und die endgültigen Ausnahmen stehen erst mit einem verabschiedeten Gesetz fest. Die Berichte nennen 2027 als angestrebten Zeitraum, nicht als bereits beschlossenen Stichtag.
✓ Bereits geltend: Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, Kartenzahlung anzubieten.
✓ Politisch geplant: Neben Bargeld soll mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.
✓ Noch offen: Endgültiger Gesetzestext, Inkrafttreten, Ausnahmen und Übergangsfristen.
Ja. Die politische Zielsetzung lautet Wahlfreiheit zwischen Bargeld und digitaler Zahlung. Bargeld soll nicht abgeschafft werden. Die Deutsche Bundesbank weist zudem darauf hin, dass Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Im privaten Geschäftsverkehr können Unternehmen und Kunden allerdings vor Vertragsschluss andere Zahlungsarten vereinbaren; Einschränkungen müssen rechtzeitig erkennbar sein.
Mehr dazu: FAQ der Deutschen Bundesbank zur Bargeldannahme.
Die bisher veröffentlichten Berichte nennen insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe mit Zahlungen vor Ort. Dazu können beispielsweise Ladengeschäfte, Cafés, Restaurants, Friseursalons und weitere Dienstleister gehören. Ob für bestimmte Unternehmen Ausnahmen gelten, muss die endgültige gesetzliche Regelung zeigen.
Auch kleinere Betriebe sollten deshalb ihren aktuellen Zahlungsablauf prüfen. Das ist eine betriebliche Empfehlung, keine Aussage darüber, dass bereits eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die Kosten hängen vom gewählten Gerät, dem Kartenumsatz, der Anzahl der Zahlungen und dem Gebührenmodell ab. Typische Positionen sind Gerätemiete oder Kaufpreis, Transaktionsgebühren, Kartenakzeptanzentgelte sowie gegebenenfalls Kosten für Datenverbindung, Belegablage oder Kontobündelung.
Ein niedriger Gerätepreis allein ist deshalb kein ausreichender Vergleich. Entscheidend sind die Gesamtkosten bei Ihrem tatsächlichen Zahlungsverhalten. Unsere ausführliche Übersicht finden Sie im Ratgeber zu EC-Terminal-Kosten; weitere Unterschiede erklärt der Anbietervergleich.
Auch ohne bestehende Kartenzahlungspflicht kann es sinnvoll sein, die Akzeptanz digitaler Zahlungen frühzeitig zu planen. Wählen Sie das Terminal nach dem Einsatzort, nicht nur nach der monatlichen Grundgebühr:
✓ Fester Kassenplatz: Das CCV Base Next eignet sich für den stationären Einsatz.
✓ Mobiles Terminal mit physischer Tastatur: Das CCV Dual Mobile A8900 verbindet Mobilität und PIN-Tastatur.
✓ Mobiles Touchscreen-Terminal: Das CCV Plus Mobile A960 eignet sich für flexible Bezahlvorgänge.
✓ Kasse und Kartenzahlung kombiniert: Das A960 mit SalesPOS kann für Betriebe interessant sein, die zusätzlich eine Kassensoftware benötigen.
Vor einer Entscheidung sollten die Vertragslaufzeit, die Kartenarten, die Netzabdeckung am Einsatzort und die Einbindung in vorhandene Kassensoftware geprüft werden.
Eine mögliche Pflicht zur digitalen Bezahloption ist nicht dasselbe wie eine Registrierkassenpflicht. Im September 2026 hat das Bundeskabinett einen gesonderten Gesetzentwurf zu digitalen Belegen und Kassenaufzeichnungen beschlossen. Auch hier gilt: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.
Offizielle Einordnung: Bundesfinanzministerium, 23. September 2026.
Nein. Eine allgemeine Pflicht für Geschäfte, Restaurants oder Dienstleister, Kartenzahlung anzubieten, ist derzeit nicht in Kraft. Eine gesetzliche Regelung für mindestens eine digitale Zahlungsoption wird politisch vorbereitet.
2027 wird in Berichten über die Eckpunkte des Finanzministeriums als angestrebter Zeitraum genannt. Ein verbindlicher Starttermin steht ohne verabschiedetes Gesetz nicht fest.
Nein, das lässt sich aus den bisherigen politischen Eckpunkten nicht ableiten. Diskutiert wird mindestens eine digitale Zahlungsoption. Welche konkreten Verfahren ausreichen, muss die endgültige Regelung bestimmen.
Nein. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, Bargeld zu erhalten. Ziel der diskutierten Änderung ist mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen.
Das hängt von Gerätemiete, Transaktionszahl, Kartenumsatz und Kartenarten ab. Einen strukturierten Überblick bietet unser Kostenratgeber.
Die Kartenzahlungspflicht betrifft die Annahme digitaler Zahlungen. Die gesondert diskutierte Registrierkassenpflicht betrifft die technische Aufzeichnung von Kassenvorgängen. Das sind unterschiedliche Gesetzgebungsvorhaben.
Redaktioneller Stand: 22. Oktober 2026. Für rechtliche Aussagen wurden öffentlich zugängliche Quellen berücksichtigt. Der Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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